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Maren Falkenstein
Tierheilpraktikerin
Da der Beruf des Tierheilpraktikers kein geschützter Beruf ist und sich jeder Tierheilpraktiker nennen darf, auch wenn die Person nur einen Wochenendlehrgang besucht, oder gar keine Ausbildung gemacht hat, hat der "Älteste Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V.", in Kooperation mit einigen anderen Tierheilpraktiker-Verbänden nach den Richtlinien des DQR (Deutscher Qualitäts-Rahmen) ein Berufsbild erstellt.
Hier können Sie genau nachlesen wie Sie einen seriösen Tierheilpraktiker von einem Scharlatan unterscheiden können.
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